Gebärden Nachmittag
Liebe Eltern, Angehörige und Freunde
von unterstüzt kommunizierenden Menschen
Die Lebenshilfe bietet in Kooperation mit dem Austauschtreff "Unterstützte Kommunikation in Schwäbisch Hall" und den offenen Hilfen einen spannenden Nachmittag zum Thema Gebärden an.
Die Gebärden "schau doch meine Hände an" werden im gesamten Umfeld des Haller Sonnenhofes, der Schulen und der Kindergärten verwendet.
Hierzu konnten wir einen Profi direkt aus dem Umfeld dieser Gebärden gewinnen, das Seminar wird von der Haller Lebenshilfe finanziert, die Räumlichkeiten stellen uns freundlicherweise die Offenen Hilfen zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich bald an, da die Plätze begrenzt sind.
Rückblick
Richtig vererben! - Vermögen sichern Vortrag war am 10.10.2019 im Forum der Sparkasse Crailsheim
Was bleibt nach Ihrem Tod? Was passiert mit Ihrem Vermögen? Was passiert mit Ihrem behinderten Angehörigen?
In der uns besonders belastenden elterlichen Sorge, wie es dem Sohn oder der Tochter nach unserem Tod ergehen wird, spielt das sogenannte Behindertentestament eine wichtige Rolle. Von den Eltern und der Lebenshilfe entwickelt, vom Bundesgerichtshof bestätigt und von den Sozialämtern inzwischen respektiert, gibt es den Eltern die Möglichkeit, in einer besonderen Weise auch das behinderte Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Es kann vermieden werden, dass der Sozialhilfeträger das Erbe vereinnahmt.
Das sog „Behindertentestament“ gewährleistet verschiedene Möglichkeiten die eigene Zukunft und besonders die der Menschen mit Behinderung zu bewahren und zu sichern. Damit ihre Zukunft und ihr Vermögen in Ihrem Sinne verwendet wird.
Das Stiftungsmodell der Lebenshilfe fungiert dabei als eine Brücke für die Zukunft. Der Vorgang funktioniert dabei nach dem einfachen Prinzip: Vermögen stiften-Teilhabe sichern. Zentral ist die gesellschaftliche Verantwortung für das Gemeinwohl über den eigenen Tod hinaus und dabei speziell für Menschen mit Behinderungen.
Herr Rechtsanwalt Horst Ohlmann informierte uns über die Möglichkeiten des sog. „Behindertentestamentes“ und das Stiftungsmodell der Lebenshilfe inklusive einer evtl. Testamentsvollstreckung.